Einlagensicherung
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100 000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei Lienhardt & Partner Privatbank Zürich AG sind durch die Einlagensicherung gesichert. Detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch
Häufig gestellte Fragen
Schnelle Antworten auf Ihre Fragen rund um unsere Bank und unsere Services. Alles, was Sie wissen müssen, leicht verständlich und direkt zugänglich.
Welche Art von Guthaben sind von der Einlagensicherung gesichert?
Gesicherte Guthaben sind Privatkonti, Sparkonti, das Kontokorrent, Metallkonten sowie Festgeldanlagen bei Lienhardt & Partner.
Bis zu welcher Höhe sind die Guthaben gesichert?
Die Sicherung ist auf CHF 100’000.– pro Kunde und Bank beschränkt. Gemeinschaftskonti werden wie ein eigener separater Kunde behandelt.
Weshalb unterliegen Säule 3a und Freizügigkeitskonten nicht der Einlagensicherung?
Diese Guthaben sind bis maximal CHF 100’000.– pro Kunde und Vorsorgestiftung konkursrechtlich privilegiert.
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